Das Kirchengemeindestrukturgesetz (KGSG) und das Mindestmitgliederzahlgesetz (MMZG) sind in Kraft getreten. Auf dieser Seite finden Sie Materialien zur Information und zu den Optionen für die Umsetzung/Anwendung bis hin zu Mustertexten.
Ihre Gemeinde ändert ihre Struktur? – Wir helfen Ihnen und unterstützen Sie!
Plant Ihre Gemeinde Veränderungen (nicht nur) des Körperschaftsstatus? Nutzen Sie das GKR-Beratungstelefon (030 3191 123) oder schicken Sie eine Mail mit Ihren Fragen an gkr@akd-ekbo.de.
Fragen und Antworten zum KGSG/MMZG
Zeitplan/Fristen für die Umsetzung des KGSG/MMZG
Powerpoint zur Einführung in das KGSG/MMZG
Link zum Kirchengemeindestrukturgesetz (KGSG) unter „kirchenrecht-ekbo.de“
(Link öffnet sich in neuem Fenster)
Link zum Mindestmitgliederzahlgesetz (MMZG ) unter „kirchenrecht-ekbo.de“
(Link öffnet sich in neuem Fenster)
Antrag für Mittel aus dem Fonds für Liquiditätshilfen und für Gemeindeaufbau
Die Voraussetzungen für die Antragstellung finden Sie in der Richtlinie unter https://www.kirchenrecht-ekbo.de/document/93. Es müssen sich mindestens drei Kirchengemeinden zu einer neuen Kirchengemeinde zusammenschließen und dabei die Zahl von mehr als 300 Gemeindegliedern erreichen. Der Antrag kann formlos gerichtet werden an: referat61@ekbo.de