Wegweiser für den
Gemeindekirchenrat (GKR)
Verantwortung teilen und gemeinsam gestalten
Worum geht es auf dieser Seite?
Entdecken Sie Inhalte, Tipps und
Werkzeuge für Ihre GKR-Arbeit.
Was ist ein Gemeindekirchenrat?
Lernen Sie das Leitungsgremium
unserer Kirchengemeinde kennen.
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Nächste Wahl 2031
GKR-Wahl
In der EKBO wird der Gemeindekirchenrat alle sechs Jahre neu gewählt. Alle Gemeindeglieder ab 14 Jahren dürfen wählen, und wer mindestens 18 ist, kann sich zur Wahl stellen. Gewählt wird meist per Brief oder in einem Gottesdienst. Der letzte Wahltermin war auf den 30. November 2025 festgelegt. Infos und Materialien


Initiative zur Stärkung der Mitgliederkommunikation 2025/2026

Grundordnung
Die Grundordnung der EKBO ist das Fundament kirchlichen Handelns – rechtlich wie theologisch. Sie gibt Mitarbeiter:innen Orientierung und Halt in ihrem Dienst und stärkt ein Miteinander, das von Vertrauen und Verantwortung geprägt ist. So trägt sie dazu bei, dass kirchliches Leben lebendig und verlässlich gestaltet werden kann.
Kirchengemeindestrukturgesetz
Neue Regeln, neue Möglichkeiten! Das Kirchengemeindestrukturgesetz (KGSG) und das Mindestmitgliederzahlgesetz (MMZG) sind jetzt in Kraft. Es gibt neue gesetzliche Vorgaben, die festlegen, wie Gemeinden organisiert sein können und wie viele Mitglieder sie mindestens haben müssen. Mehr →

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Dann nehmen Sie gerne Kontakt auf.
Kontakt
Ansprechperson im Amt für kirchliche Dienste (AKD)
Henrike Pfannenberg, Studienleitung
Goethestraße 27/30, 10625 Berlin
Telefon +49 30 3191 319
Mobil +49 151 7056 4887
E-Mail h.pfannenberg@akd-ekbo.de
Ansprechperson für kirchenrechtliche Fragen im Konsistorium (EKBO)
Uta Kleine, Referentin
Georgenkirchstraße 69–70, 10249 Berlin
Telefon +49 30 243 44 279
E-Mail u.kleine@ekbo.de
