Transformation

Die Kirche verändert sich. Sie wird kleiner, digitaler, vielfältiger, inklusiver. Transformation ist überall spürbar – ob bewusst gestaltet oder durch äußere Umstände erzwungen. Für den Gemeindekirchenrat (GKR) bedeutet das: Veränderungen wahrnehmen, Prioritäten setzen und Schritte gehen, die Zukunft ermöglichen.

Veränderung geschieht selten durch große Gesten, sondern durch viele kleine, mutige Schritte. Der GKR entscheidet, wofür Ressourcen eingesetzt werden – und was nicht mehr möglich ist. Dabei helfen rechtlich unterstützende Rahmenbedingungen von Kirchenkreis und Landeskirche.

Die Erfahrungen aus Krisenzeiten, etwa während der Corona-Pandemie, haben gezeigt: Kirche kann flexibel reagieren. Diese Lernprozesse helfen, auch künftigen Herausforderungen mit Klarheit zu begegnen.

In einer Zeit globaler Krisen, politischer Unsicherheiten und des Klimawandels ist Kirche Teil einer umfassenden gesellschaftlichen Transformation. Gerade im „Anthropozän“, einer Epoche, in der der Mensch Klima und Umweltveränderungen stark beeinflusst, trägt auch die Evangelische Kirche Verantwortung: für Nachhaltigkeit, für Gerechtigkeit und für den Frieden.

In einer pluralen, manchmal verunsicherten Gesellschaft stärkt der GKR die soziale und spirituelle Bindekraft der Kirche vor Ort. Dieses Potenzial zeigt sich besonders dort, wo Kirche interreligiös, interkulturell und multikonfessionell zusammenarbeitet. So kann der christliche Glaube Gemeinschaft und Frieden fördern.

Auch innerhalb der Kirche haben sich Erwartungen verändert:

  • Kirchliche Mitgliedschaft ist nicht mehr selbstverständlich.
  • Menschen suchen eher lebensphasenbezogene Angebote (z.B. Taufen, Hochzeiten, Seelsorge in Krisenzeiten) als dauerhafte Bindung.
  • Neue Gottesdienstformen, professionelle Begleitung ehrenamtlicher Mitarbeiter:innen, Fragen nach Immobilien, Finanzen und Beteiligung stehen im Mittelpunkt.

Besonders gefragt sind Angebote in Kultur, Kirchenmusik, Bildung und Diakonie – etwa Religionsunterricht, Kitas oder Projekte wie Laib und Seele. Sie schaffen wichtige Kontaktpunkte zur Gesellschaft, stehen aber oft im Spannungsfeld zu klassischen Gemeindeformen. Selbst wer an entscheidenden Lebenspunkten gute Erfahrungen mit der Kirche gemacht hat, wird daraus nicht automatisch eine dauerhafte Unterstützung oder Mitgliedschaft ableiten. Hier ist der GKR gefordert, diese Veränderungen wahrzunehmen und kreativ darauf zu reagieren – mit neuen Formen der Gemeindearbeit, die Menschen ansprechen.

Für Transformation stellt die Landeskirche finanzielle Unterstützung bereit:

  • Projekt- und Innovationsfonds: für neue Ideen und missionarische Initiativen. Anträge können bei diesem Fonds nur über die Kirchenleitungsmitglieder gestellt werden.
  • Förderung „Dritter Orte“: für Orte kirchlichen Lebens außerhalb der klassischen Kirchengemeindeform.
  • Fond Missionarischer Aufbruch: für einzelne missionarische Initiativen

Der Gemeindekirchenrat kann Engagierte ermutigen und in ihrem Vorhaben unterstützen.

Um die Kirche über das Ende dieses Jahrzehnts hinaus zukunftsfähig aufzustellen, hat die Landessynode im Herbst 2023 einen Fonds für großformatige transformative Vorhaben beschlossen. Damit sollen Projekte unterstützt werden, die Veränderungen anstoßen und – nach einer Erprobungsphase – auch auf andere Kirchengemeinden oder Regionen übertragbar sind.

Ziel ist es, kirchliche Arbeit so zu erleichtern und zu beleben, dass berufliche wie ehrenamtliche Mitarbeiter:innen wieder mehr Handlungsspielräume für das Wesentliche haben: Begegnung, Kontakt, Kommunikation des Evangeliums und Hilfe zum Leben.

Wer solche Veränderungen anstößt, erlebt oft Unsicherheit und Legitimationsdruck. Darum braucht es eine Kultur der Ermöglichung und Unterstützung – auch durch den GKR. Transformation ist kein Zusatz, sondern braucht eigene Zeit und Aufmerksamkeit.

Antragsberechtigt für den Fonds ist in erster Linie die kreiskirchliche Ebene. Doch Gemeindekirchenräte können mit ihren Erfahrungen und Ideen wichtige Impulse geben. Ihre Einschätzungen sind gefragt, um gemeinsam zu klären, wie Beteiligung, Anteilhabe und Zugehörigkeit großzügig gedacht werden können – bei aller Vielfalt und mit Blick auf Verbindlichkeit und Solidarität zwischen den Kirchengemeinden an Ersten, Zweiten und Dritten Orten.

Transformation bedeutet nicht, Kirche nebenbei ein wenig zu verändern. Sie braucht Zeit, Mut und Unterstützung. Gerade hier spielt der GKR eine zentrale Rolle: Erfahrungen weitergeben, Prioritäten setzen und Räume für Neues eröffnen.

Denn: Nur gemeinsam mit anderen Kirchengemeinden und Ebenen der Kirche können wir großzügig über Teilhabe und Beteiligung nachdenken – und gleichzeitig Verbindlichkeit und Solidarität bewahren. So bleibt die Kirche ihrem Auftrag treu: Begegnung ermöglichen, das Evangelium kommunizieren und Menschen im Leben stärken.