Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Grundlagen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
Grundsätzliches
Alle Menschen, die in einer Kirchengemeinde tätig sind – beruflich oder ehrenamtlich – sollen geschützt, ihre Gesundheit bewahrt und gefördert werden. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sind auch Ausdruck von Wertschätzung.
Der Gemeindekirchenrat (GKR) trägt Verantwortung für sichere Bedingungen in allen Bereichen: bei Gemeindefesten, Freizeiten, in Gebäuden, an Arbeitsplätzen und auf Freiflächen. Jede Entscheidung wirkt sich auch auf die Sicherheit der Mitarbeiter:innen aus.
Ein systematisches Vorgehen hilft:
- Tätigkeiten planbar und sicher durchzuführen,
- Räume sinnvoll und gefahrenfrei zu nutzen,
- Arbeitsabläufe gut zu gestalten.
So entsteht Vertrauen: Gott schützt uns, aber wir sind auch selbst gefordert, gute Bedingungen für sicheres Arbeiten zu schaffen.
Grundwissen
Kirchengemeinden gelten rechtlich als Arbeitgeberinnen. Das bedeutet:
- Sie unterliegen den staatlichen Vorschriften, z. B. der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV).
- Alle kirchlichen Mitarbeiter:innen gelten als Versicherte – also auch Ehrenamtliche.
- Grundlage ist die Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (DGUV Vorschrift 1).
Die Kirchengemeinde trägt Verantwortung für jede beschäftigte oder versicherte Person.
Betreuung und Beratung
- Sicherheitstechnische Betreuung und Beratung: Die Landeskirchliche Beratungsstelle für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz berät Sie. Speziell ausgebildete Fach- und Ortskräfte unterstützen bei allen Fragen.
- Arbeitsmedizinische Betreuung, Beratung und Vorsorge: Diese übernimmt die BG prevent GmbH. In jedem Zentrum beraten Sie speziell ausgebildete Arbeitsmediziner:innen oder Betriebsärzte. Jedem Kirchenkreis sind ein oder maximal zwei arbeitsmedizinische Zentren der BG prevent GmbH für die Betreuung zugeordnet. Die Zentren übernehmen gleichzeitig die erforderliche Vorsorge.
Unfallversicherung
Je nach Arbeitsfeld sind berufliche und ehrenamtliche Mitarbeiter:innen bei unterschiedlichen Trägern versichert:
- VBG (Verwaltungs-Berufsgenossenschaft): Mitarbeiter:innen, die direkt in der Kirchengemeinde tätig sind, z. B. Küster:innen, Hausmeister:innen, Verwaltung,
- SVLFG (Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau): Mitarbeiter:innen auf Friedhöfen, z. B. Verwaltung, Grünpflegebereich, Kapellendienst
- BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege): Mitarbeiter:innen in Kitas, Pflege oder sozialen Diensten.
- Unfallkassen der Länder: betreute Kinder in Kitas und anderen kirchlichen Einrichtungen.
Verhalten bei Unfällen
- Meldepflicht: Wenn eine verletzte Person länger als drei Tage arbeitsunfähig ist, muss der Unfall an die zuständige Berufsgenossenschaft gemeldet werden. (Ausnahmen: z. B. Zeckenbiss, allergische Reaktionen)
- Bagatellunfälle: Kleine Verletzungen sind in einer Unfalldokumentation zu vermerken (Ort, Zeit, Person, Art der Verletzung, Ersthelfer:in, Maßnahme). Dabei ist der Datenschutz zu beachten. Eine Unfallmeldung ist nicht notwendig.
Sind Kirchengemeinden auskunftspflichtig?
Gegenüber staatlichen Behörden, Ämtern – und Berufsgenossenschaften ist jede Kirchengemeinde, wenn sie aufgefordert wird oder besucht wird, auskunftspflichtig.
Was ist notwendig, um die Arbeitssicherheit und den Arbeitsschutz in der Kirchengemeinde wirksam zu etablieren?
Zunächst ist zu klären und festzulegen, wer sich in der Kirchengemeinde um den Arbeitsschutz kümmert. Wer könnte in der Kirchengemeinde der/die Arbeitsschutzbeauftragte oder der/die Sicherheitsbeauftragte sein? Diese beauftragte Person hält Kontakt zur zuständigen Fach- oder Ortskraft für Arbeitssicherheit und nimmt an Schulungsveranstaltungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz teil oder organisiert diese zusammen mit anderen Kirchengemeinden. Seit dem 01.01.2020 ist das Kirchengesetz über die Bildung von Kreiskirchlichen Arbeitsschutzausschüssen in Kraft getreten. Gibt es einen Arbeitsschutzausschuss (ASA) im Kirchenkreis, nimmt die/der Arbeitsschutzbeauftragte/Sicherheitsbeauftragte Kontakt auf und ist ggf. Teilnehmer:in an den Sitzungen, die mindestens quartalsweise stattfinden.
Um die Arbeitssicherheit und den Arbeitsschutz wirksam zu etablieren ist es notwendig, zu wissen, welche Tätigkeiten, Aktivitäten, Aufgaben und Gruppen es in der Kirchengemeinde gibt. Übersicht über die Gruppen, Kreise etc. und deren
- Arbeitsaufgaben
- Arbeitsabläufe
- Arbeitsbereiche,- Umgebung.
- Wichtig ist zudem: Was wird bei der Arbeitsaufgabe genutzt an Material, Maschinen, Werkzeugen und Geräten?
Gibt es mögliche Gefährdungen/ Belastungen oder sind Schutzmaßnahmen erforderlich? Prüfen Sie den Handlungsbedarf und setzen Sie notwendige Maßnahmen um. Regelmäßige Unterweisungen, mindestens 1x jährlich, tragen dazu bei, Unfälle und Gefährdungen zu vermeiden.
Tragen Mitarbeiter:innen Verantwortung?
Grundsätzlich trägt der oder die Arbeitgeber:in die Verantwortung im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Einzelne Aufgaben können übertragen werden, die Hauptverantwortung bleibt jedoch bei der/dem Arbeitgeber:in oder der Leitung. Mitarbeiter:innen haben die Pflicht, die kirchliche Arbeitgeberin in ihren Aufgaben zu unterstützen, zum Beispiel wenn Ersthelfer:innen, Brandschutzhelfer:innen oder Sicherheitsbeauftragte benannt und bestellt werden müssen.
Mitwirkung der Mitarbeitervertretung?
Die Mitarbeitervertretung hat weitreichende Mitwirkungspflichten und Beteiligungsrechte im Arbeits- und Gesundheitsschutz, z. B. bei der Festlegung der Maßnahmen, die im Rahmen der Gefährdungsbeurteilungen getroffen werden. Sie nimmt teil an Begehungen und Beratungen der bzw. zur sicherheitstechnischen oder arbeitsmedizinischen Betreuung. Die Mitarbeitervertretung ist im ASA vertreten, wenn dieser einberufen wird. Gleichzeitig nimmt sie an Gesundheitszirkeln teil, wenn diese einberufen werden.
Praxisbausteine und Hilfen
Auf der Seite der Landeskirchlichen Beratungsstelle für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz finden Sie viele Materialien:
- Ansprechpartner:innen für Sicherheit,
- Liste der BG prevent-Zentren und Arbeitsmediziner:innen,
- Infos zu Arbeitgeber- und Trägerverantwortung,
- Kompass für arbeitsmedizinische Betreuung,
- Formulare zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge,
- und vieles mehr.
Weitere Infos gibt es bei der Ev. Fachstelle für Arbeits- und Gesundheitsschutz (EFAS), Hannover.
