Agenden und Lebensordnung
Für die Gestaltung von Gottesdiensten und kirchlichen Amtshandlungen gibt es in der EKBO verbindliche Handbücher – die sogenannten Agenden. Sie enthalten nicht nur liturgische Texte und Ordnungen, sondern auch Einführungen mit theologischen Grundlagen und rechtlichen Informationen. Das macht sie auch für Gemeindekirchenräte wertvoll, wenn es darum geht, die Praxis in der eigenen Gemeinde zu verstehen und zu reflektieren.
Zu den Agenden gehören:
- das Evangelische Gottesdienstbuch (neu 2020),
- das Taufbuch,
- die Agende zur Konfirmation,
- das Traubuch,
- die Agende zur Bestattung
- sowie die Agende zu Berufung, Einführung und Verabschiedung.
Ergänzend dazu gibt es die Lebensordnung (LO) von 1999. Sie gibt Leitlinien für ein verlässliches Handeln der Kirche und eröffnet gleichzeitig Spielräume, die in seelsorgerlicher Verantwortung gefüllt werden können. In der Lebensordnung sind zum Beispiel die Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Sakramente (Taufe, Abendmahl) sowie anderer Amtshandlungen festgehalten. Die Lebensordnung ist online in der kirchlichen Rechtssammlung abrufbar: zur Lebensordnung.
Veränderungen im kirchlichen Leben
In den letzten Jahren haben sich Gottesdienste, Segensfeiern und Sakramente stark verändert. Manche empfinden dies als Verlust von Einheitlichkeit, andere als Gewinn an Vielfalt. Gleichzeitig ist deutlicher geworden: Eine einzige Ordnung, die alle wichtigen Vollzüge des kirchlichen Lebens abdeckt, reicht heute kaum noch aus. Informationen zu Taufe, Konfirmation, Abendmahl oder Bestattung sowie zu anderen Bereichen wie Öffentlichkeitsarbeit oder Diakonie liegen inzwischen digital und in verschiedenen Formaten vor.
Darauf reagiert die Kirche: Im Herbst 2025 hat die Kirchenleitung der Landessynode einen Diskussionsentwurf für eine neue Ordnung für Sakramente und Feiern vorgelegt. Diese soll die Lebensordnung ablösen. Ziel ist eine klarere und einfachere Struktur, die sich auf wesentliche Fragen wie Zuständigkeiten, Konfliktregelungen und Dokumentation konzentriert. Das Ergebnis der Beratungen in der Landessynode stand bei Redaktionsschluss noch nicht fest.
