Beratung

Beratung stärkt die Arbeit von Gemeindekirchenräten, hilft bei Fachfragen, unterstützt in Konflikten und begleitet Veränderungsprozesse. Ob Coaching, Supervision, Fachberatung oder Moderation – die Formen sind vielfältig und passen sich den Bedürfnissen an.

Ein Erstgespräch ist meist kostenlos, Beratung vertraulich und klar vereinbart. Manche Angebote sind kostenfrei, andere werden über Honorare abgerechnet – die Kosten werden immer transparent geklärt.

Beratung schafft Klarheit, stärkt die Zusammenarbeit und eröffnet neue Wege.

Gemeindekirchenräte haben viele Aufgaben: Gottesdienste planen, Mitarbeiter:innen begleiten, Bau- oder Pachtfragen klären, die Zukunft der Gemeinde gestalten – und vieles mehr. Niemand kann oder muss in allem Expert:in sein. Darum ist Beratung eine wertvolle Unterstützung:

  • bei Fachfragen (z.B. Recht, Bau, Personal),
  • bei längeren Prozessen (z.B. Gemeindeentwicklung),
  • bei Leitungsthemen oder Konflikten.

Beratung kann ganz unterschiedlich aussehen – von einer moderierten Sitzung bis hin zu längerfristiger Begleitung. Alle in der Kirche Engagierten, ob beruflich oder ehrenamtlich, können Beratung nutzen.

Das Amt für kirchliche Dienste (AKD) hilft bei der Klärung des Anliegens und vermittelt passende Berater:innen – auch wenn die Anfrage am Anfang noch unklar ist. In manchen Kirchenkreisen gibt es zusätzlich feste Ansprechpersonen für kirchenkreisinterne Beratung.

Für die vielfältigen Aufgaben in der Gemeindeleitung gibt es verschiedene Formen von Beratung und Begleitung. Hier ein Überblick:

Begleitung für Menschen in ihrer Rolle (ehrenamtlich oder beruflich). Ziel ist, Stärken zu fördern und Handlungssicherheit zu gewinnen. Es gibt Coaching für Einzelne, Teams oder ganze Gremien.

Ein besonderes Format ist das „triangulierte Coaching“. Es wird in der Regel vom Arbeitgeber (z.B. Kirchenkreis) angeregt, wenn eine Führungskraft oder Mitarbeiter:innen Unterstützung brauchen. Dabei entsteht ein Dreieck: Arbeitgeber, Coach und Coachee arbeiten zusammen. Der Arbeitgeber benennt den Anlass und ist an der Zielklärung beteiligt. Die betroffene Person (Coachee) muss dem Coaching freiwillig zustimmen und aktiv mitarbeiten. Zwischen Coach und Coachee besteht eine vertrauliche Arbeitsbeziehung. Der Coach ist allparteilich, lösungsorientiert und sorgt für klare Rollen und transparente Ziele.

Unterstützt dabei, Aufgaben, Beziehungen, Gefühle und Glauben im Blick auf die eigene Arbeit zu reflektieren. Sie hilft beim Umgang mit Belastungen, Konflikten und schwierigen Situationen. Möglich für Einzelne, Teams oder Gruppen.

Unterstützt bei ganz konkreten Sachfragen – zum Beispiel bei Bauvorhaben, Verträgen oder Strukturentscheidungen. Erste Anlaufstelle ist der jeweilige Kirchenkreis, mit den eigenen Fachbeauftragten für strategisch wichtige und übergreifende Themen. Für viele praktische Fragen stehen außerdem die kirchlichen Verwaltungsämter zur Verfügung. Darüber hinaus bieten auch das Konsistorium und das Amt für kirchliche Dienste Beratung durch spezialisierte Kolleg:innen an.

Hilft bei Konflikten. Anders als bei Streitgesprächen geht es nicht um Schuldzuweisungen, sondern darum, gegenseitiges Verstehen zu ermöglichen und gemeinsame Lösungen zu finden.

Neutrale Leitung von Sitzungen oder Veranstaltungen. Moderator:innen sorgen für Struktur und Beteiligung, ohne Inhalte vorzugeben. Das ist besonders bei schwierigen Themen hilfreich.

Schaut auf Kommunikationsmuster und Strukturen, die Zusammenarbeit fördern oder behindern. Ziel: Veränderung von innen heraus.

Begleitung bei größeren Prozessen, z.B. Klausuren, Leitbildentwicklung, Fusionen oder Gemeindeentwicklung. Gemeindeberater:innen gestalten den Prozess, sorgen für Struktur und beziehen alle ein.

Für eine gute Zusammenarbeit in der Beratung sind Offenheit, klare Vereinbarungen und Vertrauen entscheidend.

  • Anfrage: Meist beim AKD oder direkt bei Berater:innen. Auch Superintendent:innen oder Kirchenkreisleitungen können Beratung anregen.
  • Erstgespräch: oft kostenfrei, zur Klärung von Zielen, Ablauf, Rollen und Kosten.
  • Dauer: sehr unterschiedlich – von einem Tag (Klausur) bis zu Monaten oder Jahren (z.B. Fusionsbegleitung).
  • Vertraulichkeit: Alles, was Berater:innen erfahren, bleibt vertraulich. Nur vereinbarte Ergebnisse werden weitergegeben.
  • Abschluss: Jede Beratung hat einen klaren Anfang und ein definiertes Ende, auch wenn nicht alle Ziele erreicht wurden.
  • Qualität: Berater:innen nehmen selbst Supervision in Anspruch.
  • In manchen Kirchenkreisen (z.B. Berlin) gibt es eigene Berater:innen – diese Angebote sind oft kostenfrei oder günstig.
  • Freiberufliche Berater:innen arbeiten mit Honoraren, die sich an kirchlichen Richtwerten orientieren können, aber auch darüber liegen.
  • Deshalb: Kosten im Erstgespräch offen klären und schriftlich festhalten.

Qualitätsstandards: gboe.de/standards
Liste von Gemeindeberater:innen in der EKBO

Der Aufgabenschwerpunkt Gemeindeberatung des AKD unterstützt und berät GKR-Mitglieder. Das GKR-Beratungstelefon ist in der Regel donnerstags von 19 bis 20 Uhr persönlich besetzt. Zudem ist das GKR-Beratungstelefon außerhalb dieser Zeit grundsätzlich freigeschaltet. Wenn niemand direkt ans Telefon geht, lässt sich am besten und sicher ein Kontakt über die E-Mail-Adresse gkr@akd-ekbo.de herstellen.