Prävention
Grenzwahrender Umgang und Schutz vor sexualisierter Gewalt
Die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) will ein sicherer Ort für alle Menschen sein. Ziel ist eine Kultur der Achtsamkeit, geprägt von Respekt, Wertschätzung und Aufmerksamkeit. Dazu gehört: Kein Platz für Ausgrenzung, Diskriminierung, Mobbing oder Gewalt.
Der GKR trägt als Leitungsgremium eine besondere Verantwortung:
- Er sorgt dafür, dass alle Mitarbeiter:innen – beruflich wie ehrenamtlich – Grenzverletzungen, Machtmissbrauch und sexualisierte Gewalt erkennen und benennen können.
- Er stellt sicher, dass Konzepte zum Schutz vor sexualisierter Gewalt erarbeitet, umgesetzt und regelmäßig überprüft werden.
- Er prägt eine Kultur, in der Grenzen geachtet und Menschen gestärkt werden.
Menschen sensibilisieren und stärken
Der GKR sorgt dafür, dass:
- alle beruflichen und ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen eine Grundlagenschulung nach dem EKD-Standard hinschauen – helfen – handeln erhalten,
- regelmäßige Fortbildungen stattfinden,
- Kinder, Jugendliche und Erwachsene gestärkt werden – durch Information, Beratung, Begleitung und durch das Vorleben von Wertschätzung einer Kultur der Achtsamkeit.
Verbindlichkeit schaffen
Zum Schutzkonzept gehören:
- Risikoanalysen, die regelmäßig fortgeschrieben werden,
- klare Regeln für den Umgang mit Macht und Nähe,
- verbindliche Maßnahmen zur Prävention von Gewalt,
- Verbindliche Maßnahmen der Personalverantwortung,
- Verbindliches Anwenden der Interventionspläne der EKBO bei Fällen sexualisierter Gewalt,
- Maßnahmen zur Aufarbeitung von (eventuell auch zeitlich weit zurückliegenden) Fällen sexualisierter Gewalt.
Rechte und Pflichten der GKR-Mitglieder
Rechte: GKR-Mitglieder haben, wie alle beruflichen und ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen, das Recht auf
- Beratung, wenn sie selbst Vorfälle erlebt, beobachtet oder berichtet bekommen haben.
- Teilnahme an einer Grundlagenschulung zum Schutz vor sexualisierter Gewalt.
Pflichten: GKR-Mitglieder sind wie alle Mitarbeiter:innen, verpflichtet zur
- Einhaltung des Verhaltenskodex der EKBO,
- Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses,
- Unterzeichnung einer Selbstverpflichtungserklärung,
- Teilnahme an Schulungen,
- Meldung von Verdachtsfällen an die Kreiskirchliche Ansprechperson und die Fachstelle im Konsistorium.
Wo Grenzen geachtet und Menschen ernst genommen werden, wächst Vertrauen. Eine solche Kultur der Achtsamkeit fördert eine starke Gemeinschaft. Der GKR trägt dazu bei – und kann sich für diesen gemeinsamen Lernweg jederzeit fachliche Unterstützung holen.

