LeitungSaufgaben
Grundsatz
In der Erfüllung ihrer Aufgaben berät der Gemeindekirchenrat regelmäßig die Situation der Kirchengemeinde, plant die zukünftige Arbeit und eröffnet neue Möglichkeiten, indem Menschen mit ihren Gaben und ihrer Bereitschaft gewonnen und einbezogen werden.
Wichtig ist dabei eine offene und wertschätzende Kommunikation – sowohl zwischen beruflichen und ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen, auch über die eigenen Gemeindezusammenhänge hinaus.
Die Grundordnung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) beschreibt in Art. 15 Abs. 2, Satz 2 sowie in Art. 8–11 und Art. 15 Abs. 3 die Aufgaben des Gemeindekirchenrats im Detail.
Aufgabenfelder
Geistliches und gemeindliches Leben
Der Gemeindekirchenrat trägt Verantwortung für das geistliche Leben der Gemeinde. Dazu gehören:
- Sorge für die Verkündigung des Evangeliums nach dem Zeugnis der Bibel,
- Planung und Gestaltung der Gottesdienste (Zeit, Ort und Häufigkeit),
- Umsetzung des diakonisch-gemeindepädagogischen Auftrags, besonders für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene,
- Förderung seelsorglicher Begleitung in allen Lebenslagen und Generationen – auch für Mitarbeiter:innen,
- Stärkung inklusiver, missionarischer, diakonischer und ökumenischer Zusammenarbeit,
- Förderung von Besuchsdiensten und aufsuchender Gemeindearbeit.
Mitarbeiter:innen – beruflich und ehrenamtlich
Der Gemeindekirchenrat ist auch für die Mitarbeiter:innen verantwortlich. Dazu gehören:
- Fürsorge für alle ehrenamtlichen und beruflichen Mitarbeiter:innen,
- Gewinnung, Beauftragung, Begleitung, Förderung und Verabschiedung ehrenamtlicher Mitarbeiter:innen,
- Anstellung, Beauftragung, Einführung und ggf. Entlassung von beruflichen Mitarbeiter:innen,
- Einrichtung oder Aufhebung von Stellen,
- Wahrnehmung von Dienst- und Fachaufsicht, soweit diese nicht anders geregelt ist.
Zusammenarbeit mit anderen
Kirchengemeinden sind nicht allein unterwegs, sondern Teil größerer Zusammenhänge. Der Gemeindekirchenrat achtet daher auf:
- Kooperation in übergemeindlichen Aufgaben und gegenseitige Unterstützung,
- Zusammenarbeit mit diakonischen Einrichtungen,
- Pflege der Beziehungen zur Ökumene,
- Austausch, Begegnung und Unterstützung jüdischer Gemeinden
- Respektvolles Zusammenleben (Konvivenz) mit Menschen anderer Religionen – getragen von Dialog, gegenseitiger Wertschätzung und gelebter Gastfreundschaft.
Wirtschaftliche und rechtliche Angelegenheiten
Der Gemeindekirchenrat trägt Verantwortung für die materiellen und rechtlichen Grundlagen der Gemeindearbeit. Dazu gehören:
- Bereitstellung von Räumen, Finanzen und Sachmitteln (Inventar),
- Entscheidung über die Nutzung von Gebäuden,
- Erhaltung und Weiterentwicklung der baulichen Substanz,
- Beschluss des Haushaltsplans und Verwaltung des Gemeindevermögens,
- Abnahme der Jahresrechnung,
- Entscheidung über die Verwendung von Kollekten und Spenden,
- Vertretung der Kirchengemeinde in Rechtsangelegenheiten.
Geschäftsführung und Ordnung
Die Aufgaben und Gaben der Mitglieder verbinden sich mit den Ordnungen der Kirche. Gesetze und Verordnungen bilden den verbindlichen Rahmen für die Arbeit des Gemeindekirchenrats. Sie werden in partizipativen Prozessen beschlossen und sollen praxisnah und umsetzbar sein.
Kirchenrecht bietet dabei nicht nur Vorgaben, sondern auch Schutz, Verlässlichkeit und Gestaltungsspielräume – für Verkündigung, Seelsorge, Bildung und diakonisches Handeln.
Weiterführende Hilfen
Recht der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz
Christian Grethlein: Evangelisches Kirchenrecht. Eine Einführung, EVA Leipzig, 2015
