Aufbau, Struktur und Aufgaben in der EKBO – ein Überblick
Die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) besteht aus mehr als 520 Kirchen- und Gesamtkirchengemeinden, die zu 23 Kirchenkreisen gehören. Das Gebiet der EKBO ist in drei Sprengel eingeteilt: Potsdam, Berlin und Görlitz.
Die rechtliche Grundlage ist die Grundordnung (GO) – eine Art Verfassung der Kirche. Sie regelt Rechte und Pflichten der Gemeinden, Kirchenkreise und der Landeskirche sowie die Zusammensetzung ihrer Leitungsgremien.

1. Die Kirchengemeinde
- Kirchen- und Gesamtkirchengemeinden tragen die Verantwortung für die kirchliche Arbeit vor Ort.
- Sie sind dabei an kirchliches Recht gebunden (Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, Musterverfahren).
- Viele Aufgaben des Gemeindekirchenrats sind in Artikel 15 GO festgelegt (siehe Kapitel „Aufgaben des Gemeindekirchenrats“).
Der Gemeindekirchenrat (GKR)
- In jeder Gemeinde wählen die Gemeindeglieder ihre Vertretung: den Gemeindekirchenrat, die sogenannten Ältesten.
- Wahlberechtigt sind alle Gemeindeglieder ab 14 Jahren.
- Der Gemeindekirchenrat besteht aus mindestens 4, höchstens 15 Ältesten, sowie den zuständigen Pfarrer:innen.
- Bis zu 2 weitere Älteste können hinzuberufen werden.
Gesamtkirchengemeinden
- Sie bestehen aus mehreren Ortskirchen.
- Die Ältesten einer Ortskirche bilden den Ortskirchenrat.
- Der Gemeindekirchenrat einer Gesamtkirchengemeinde setzt sich aus Vertreter:innen der Ortskirchenräte sowie den Pfarrer:innen zusammen.
2. Der Kirchenkreis
- Jede Kirche- oder Gesamtkirchengemeinde gehört zu einem Kirchenkreis – der Ebene zwischen Gemeinden und Landeskirche.
- Kirchenkreise unterstützen die Zusammenarbeit und übernehmen Aufgaben, die eine einzelne Kirchengemeinde nicht leisten kann.
Beispiele:- Anstellung einer Kirchenmusikerin für mehrere Gemeinden,
- Seelsorge in Krankenhäusern oder Gefängnissen,
- Vertretung gemeinsamer Anliegen gegenüber der Landeskirche.
Leitung im Kirchenkreis
- Kreissynode: Zusammenkunft von Vertreter:innen aller Kirchengemeinden eines Kirchenkreises sowie Einrichtungen und Arbeitsbereiche.
- Die Gemeindekirchenräte wählen die Mitglieder der Kreissynode (entweder einzeln oder in Wahlbezirken).
- Kreiskirchenrat: Gremium, das aus der Kreissynode gewählt wird, etwa so groß wie ein Gemeindekirchenrat und tagt monatlich.
- Superintendent:in: Leitende:r Theolog:in im Kirchenkreis, Vorsitz im Kreiskirchenrat.
3. Die Landeskirche (EKBO)
Die Landeskirche übernimmt Aufgaben, die die Möglichkeiten einzelner Gemeinden oder Kirchenkreise übersteigen.
Aufgaben der Landeskirche
- Vertretung der EKBO gegenüber den Bundesländern (Berlin, Brandenburg, Sachsen),
- Vertretung innerhalb der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und gegenüber anderen Landeskirchen und Dritten
- Ausbildung und Berufung von Pfarrer:innen
- Unterstützung von Projekten, die Gemeinden allein nicht umsetzen können.
Leitung der Landeskirche
- Landessynode: gewählte Vertreter:innen aus den Kreissynoden.
- Kirchenleitung: wird aus der Landessynode gebildet.
- Bischöfin oder Bischof: repräsentiert die EKBO nach außen und leitet die Kirchenleitung.
- Konsistorium: Verwaltung und Aufsicht; unterstützt Landessynode und Kirchenleitung, genehmigt und beaufsichtigt Gemeinden und Kirchenkreise.
4. Rechtliche Stellung
- Die EKBO, die Kirchenkreise sowie die Kirchen- und Gesamtkirchengemeinden sind jeweils selbständige Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Das bedeutet: Sie sind juristische Personen und können z. B. Verträge abschließen (siehe Kapitel „Die Kirchengemeinde als Körperschaft des öffentlichen Rechts“).
Amt für kirchliche Dienste (AKD)
Goethestraße 27/30, 10625 Berlin
Telefon: +49 30 3191 221
E-Mail: info@akd-ekbo.de
www.akd-ekbo.de
Ansprechperson für Gemeindekirchenratsarbeit
Henrike Pfannenberg, Studienleitung
Telefon: +49 30 3191 319
Mobil: +49 151 7056 4887
E-Mail: h.pfannenberg@akd-ekbo.de
Sekretariat
Andrea Köppler
Telefon: +49 30-3191 215
E-Mail: gemeinde@akd-ekbo.de
