Kita als Aufgabe des GKR
Evangelische Kindertagesstätten sind lebendige Orte kirchlichen Lebens. Kinder verbringen hier viel Zeit, Familien kommen in Kontakt mit der Gemeinde. Wenn die Kirchengemeinde Träger der Kita ist, bilden die Mitarbeiter:innen oft die größte Gruppe beruflich Beschäftigter einer Kirchengemeinde. Mit einer Kita übernimmt die Gemeinde zugleich einen öffentlichen Auftrag zur Betreuung, Bildung und Erziehung, der fast vollständig öffentlich finanziert wird. Gleichzeitig ist die Kita ein Ort, an dem Kinder früh mit dem Evangelium in Berührung kommen.
Grundlagen und neue Entwicklungen
Aufgaben der Trägerschaft
Ist der GKR Träger einer Kita, trägt er Verantwortung für alle Belange der Einrichtung. Dazu gehören:
- geeignete Räume und notwendiges Personal,
- wirtschaftliche und personelle Verantwortung,
- pädagogische Konzeption und Qualitätsentwicklung,
- Einhaltung von Kinder- und Gewaltschutz,
- Beachtung zahlreicher gesetzlicher Vorgaben.
Empfehlenswert ist, aus dem Kreis der Ältesten eine:n Kita-Beauftragte:n zu benennen, die/der erste Ansprechperson für die Kitaleitung ist und den Träger im Kita-Ausschuss vertritt. Regelmäßige Begegnungen, z.B. durch gegenseitige Einladungen zu Dienstberatungen, fördern die Zusammenarbeit.
Unterstützung und Fachberatung
Gemeinden sind in dieser Aufgabe nicht allein:
- Kirchliche Verwaltungsämter (KVÄ) übernehmen u.a. Verwaltung einschließlich Personalverwaltung, Einzug von Elternbeiträgen und Abrechnung mit den Kommunen.
- Kita-Fachberater:innen unterstützen bei pädagogischen Fragen, Qualitätssicherung und -entwicklung.
- Wo es Versorgungslücken gibt, etwa in Brandenburg, gilt es Kooperationen einzugehen. So können z.B. Fachberatungen über Kita-Verbände oder diakonische Träger eingekauft werden.
Da Anforderungen und Aufgaben zunehmen, nimmt auch der Druck auf Professionalisierung zu:
Eine Möglichkeit ist es, die Trägerschaft an Kita-Verbände oder Kirchenkreise zu übergeben. Diese Zusammenarbeit ermöglicht gemeinsames Qualitätsmanagement und die Weiterentwicklung von Standards, stärkt die Position gegenüber den Kommunen – etwa bei Fragen der Refinanzierung im Land Brandenburg – und erleichtert die Personalgewinnung sowie eine vorausschauende Personalplanung. Darüber hinaus fördert sie eine gemeinsame Verantwortungsübernahme, schafft mehr Rechtssicherheit, beispielsweise im institutionellen Kinderschutz, bei Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, und stellt eine verlässliche Ausstattung mit Fachberatung sicher. Die Verbindung zur Kirchengemeinde bleibt durch gemeinsame Feste, Gottesdienste oder Mitwirkung von Mitarbeiter:innen erhalten.
Vernetzung und Weiterbildung
Der Verband Evangelischer Tageseinrichtungen für Kinder (VETK) ist die fachpolitische Vertretung für Kitas und Horte und bietet:
- Information zu rechtlichen und fachlichen Neuerungen,
- Fachaustausch und Fortbildungen,
- Programme zur Qualifizierung von Leitungskräften.
Weiterbildung zur/zum Facherzieher:in für Religion,
Für kirchliche Kitas und Träger wird eine Mitgliedschaft im VETK empfohlen. Der Verband gehört zum Diakonischen Werk Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz e.V. (DWBO).
Um das evangelische Profil und alltagsintegrierte religiöse Bildung in den Mitgliedseinrichtungen zu stärken, hat der VETK in Kooperation mit der EKBO eine berufsbegleitende Weiterbildung zur/zum Facherzieher:in für Religion entwickelt, die derzeit auf großes Interesse bei den Trägern stößt. Für angehende Kita-Leitungen, die eine Schlüsselrolle in der personellen und fachlichen Steuerung sowie in der Weiterentwicklung der Kitas einnehmen, gibt es ebenfalls eine umfangreiche Langzeitweiterbildung.
Zusammenarbeit, auch ohne eigene Kita
Auch wenn die Trägerschaft einer Kita nicht beim Gemeindekirchenrat liegt, sondern beim Kirchenkreis oder einem Kita-Verband, bleibt der enge Kontakt ein großer Gewinn – für die Arbeit mit Kindern, für die Gemeinde und als wichtige Kontaktfläche kirchlichen Lebens in die Gesellschaft hinein. Kitas öffnen Türen zu Familien, die sonst vielleicht keinen Bezug zur Gemeinde hätten.
Die Zusammenarbeit wird meist durch eine Kooperationsvereinbarung geregelt, die das Miteinander von Gemeinde und Kita festlegt. Unabhängig von der Trägerschaft bleibt die Gemeinde verantwortlich dafür, die Kita ins Gemeindeleben einzubinden, das evangelische Profil sichtbar zu halten und die religionspädagogische Arbeit zu fördern. Ebenso gilt es, die seelsorgerlichen Anliegen von Mitarbeiter:innen und Familien im Blick zu behalten und nach Möglichkeit zu unterstützen.
Rechtliche Grundlagen
Weitere Infos: Kindertagesstätten in der EKBO
Kontakt im Konsistorium und Diakonie
Referat 2.2 | Kirchliches Leben
Verband Evangelischer Tageseinrichtungen
