Rechnungsprüfung

Vielleicht fragen Sie sich: „Was hat Rechnungsprüfung mit Kirchengemeinde zu tun?“ Die Antwort ist: sehr viel! Denn mit dem Geld, das der Kirche anvertraut wird – etwa durch Spenden oder Kirchensteuern – soll sorgfältig und transparent umgegangen werden. Die Rechnungsprüfung hilft dabei.

Sie unterstützt die Gemeindeleitung (also den Gemeindekirchenrat) dabei, verantwortungsvoll mit Finanzen umzugehen. Sie prüft:

  • Wird das Geld wirtschaftlich und sparsam eingesetzt?
  • Werden Regeln und Gesetze eingehalten?
  • Stimmen die Zahlen mit dem überein, was geplant war?

So stärkt die Rechnungsprüfung das Vertrauen in die Arbeit der Kirche.

In unserer Kirche geht es nicht nur um Glauben und Gemeinschaft – auch wirtschaftliches Handeln gehört dazu. Bereits die Ordnung des kirchlichen Lebens (Art. 98, 99 LO) weist darauf hin, dass die Kirchengemeinde in ihrem wirtschaftlichen Handeln um Treue und Glaubwürdigkeit bemüht sein und darüber Rechenschaft ablegen muss. Insbesondere in der Grundordnung (GO), dem Kirchengesetz über die Haushalts-, Kassen und Vermögensverwalten (HKVG) und dem Rechnungsprüfungsgesetz (RPG) werden diese Grundsätze näher ausgeführt.

Die Rechnungsprüfung hilft, kirchliches Handeln mit den finanziellen Vorgaben zu vergleichen. So können Abweichungen und deren Auswirkungen festgestellt werden.

Durch die Rechnungsprüfung zeigt sich ein gutes Bild davon, wie die Kirchengemeinde in verschiedenen Bereichen arbeitet, ob alles ordentlich, rechtlich korrekt, sinnvoll und wirtschaftlich läuft – auch im Hinblick auf die unterstützende Verwaltung, wie zum Beispiel das Verwaltungsamt.

In der Regel übernehmen ehrenamtliche Prüfer:innen diese Aufgabe. Das bedeutet: Menschen aus der Kirchengemeinde bringen sich freiwillig ein. Das Kirchenrecht sieht für ehrenamtlich Prüfende keine besonderen Anforderungen vor, aber:

  • Interesse an Zahlen und Strukturen
  • Grundverständnis für rechtliche, wirtschaftliche und verwaltungsmäßige Zusammenhänge
  • Freude an klarer Kommunikation – auch bei schwierigen Fragen
  • ein Gespür für kirchliches Leben
  • und: Unabhängigkeit in ihrer Sichtweise

Wichtig ist, dass sie offen, ehrlich und mit gesundem Menschenverstand arbeiten. In dieser fachlichen Tätigkeit werden sie vom Kirchlichen Rechnungshof (KRH) mit Rat und Schulungen unterstützt. Auch empfiehlt sich die Bildung einer Prüfungsgruppe, z.B. auf Kirchenkreisebene.

Geprüft wird in der Regel der Jahresabschluss – also die Übersicht über alle Einnahmen und Ausgaben der Gemeinde in einem Jahr. Das Wort „Rechnungsprüfung“ meint dabei nicht nur das Prüfen einzelner Rechnungen, sondern das große Ganze.

Am Ende der Prüfung wird ein Bericht geschrieben. Er geht an:

  • den Kirchlichen Rechnungshof
  • das Verwaltungsamt
  • aufsichtsführende Stellen im Kirchenkreis und Konsistorium

Der Gemeindekirchenrat kann auf dieser Grundlage entscheiden, ob die verantwortlich Wirtschaftenden kraft Amtes „entlastet“ werden – das heißt: Ob alles ordnungsgemäß war oder ob es noch Klärungen braucht.

Unsere Kirche ist auf ehrenamtliches Engagement angewiesen – auch in der Rechnungsprüfung.

Wenn Sie Interesse haben, sich in diesem Bereich einzubringen, melden Sie sich bei verantwortlichen Personen Ihrer Kirchengemeinde oder im Kirchenkreis. Dort gibt es Prüfungsstellen, die die Berufungen übernehmen.

Es gibt viele Möglichkeiten, sich vorzubereiten:

Leitfäden und Materialien
Gruppenschulungen und Beratung werden vom Kirchlichen Rechnungshof (KRH) angeboten.


Kirchlicher Rechnungshof (KRH) I Sekretariat