Der Pfarrdienst

Pfarrer:innen übernehmen in unserer Kirche (EKBO) einen besonderen Dienst. Meistens tun sie das beruflich und in Vollzeit. Zu ihren Aufgaben gehören laut Grundordnung u. a.:

  • Gottesdienste leiten,
  • Taufen, Trauungen und Beerdigungen durchführen,
  • öffentlich über den christlichen Glauben sprechen (Predigt),
  • das Abendmahl feiern und
  • Menschen seelsorglich begleiten.

In all dem wirken sie am Aufbau einer lebendigen Gemeinde mit. Sie fördern das Miteinander, erinnern an den Auftrag der Kirche und machen Mut, sich für andere einzusetzen.

Ordination und besondere Verantwortung

Pfarrer:innen sind zum Dienst „ordiniert“. Das bedeutet: In einem öffentlichen Gottesdienst werden ihnen ihre Aufgaben offiziell übergeben und die Pfarrperson gibt ein Versprechen diese im Vertrauen auf Gott und in der Gemeinschaft der Kirche auszuüben. Diese beginnt zum Beginn des Dienstes und gilt lebenslang.

In dieser Bindung unterscheidet sich ihr Dienst rechtlich von anderen Mitarbeiter:innen in der Gemeinde: Pfarrerinnen und Pfarrer stehen unter der Dienst- und Fachaufsicht (soweit nicht anders geregelt) der zuständigen Superintendentin bzw. dem zuständigen Superintendenten – nicht des Gemeindekirchenrats (GKR), denn ihr Auftrag geht über die eigene Gemeinde hinaus und umfasst auch Aufgaben in der gesamten Landeskirche.

Miteinander in der Gemeinde

Im „Leitbild Pfarrdienst in der EKBO“ heißt es dazu: „Die Gemeinden respektieren die theologische Arbeit als integralen Teil des Berufes und fördern die Freiräume, die dafür nötig sind. Pfarrer:innen sind Gemeindeglieder und stehen der Gemeinde zugleich in einer leitenden Verantwortung gegenüber“.

Für Gottesdienste und besondere Anlässe (wie Taufen oder Trauungen) gibt es sogenannte „Agenden“. Diese Bücher enthalten hilfreiche Anleitungen, theologische Grundlegungen, kirchengeschichtliche Entwicklungen und Hintergrundinformationen:

  • Evangelisches Gottesdienstbuch (2020)
  • Taufbuch, Konfirmationsagende, Traubuch, Bestattungsagende
  • Agende für Berufung, Einführung und Verabschiedung

Sie helfen auch Ältesten dabei, Gottesdienste und kirchliche Angebote mitzugestalten und besser zu verstehen.

Die Lebensordnung der EKBO (LO) bietet zusätzlich Orientierung für das kirchliche Leben – mit Grundsätzen, aber auch mit Spielräumen, die pastoral verantwortet werden können.

Der Pfarrdienst ist vielschichtig – er berührt das ganze Leben der Pfarrer:innen. Deshalb ist es wichtig, Aufgaben klar zu beschreiben und Prioritäten zu setzen. Dazu hat die Kirchenleitung ein Leitbild entwickelt und strebt verbindliche Dienstvereinbarungen an.

Pfarrstellenbesetzung – Wer entscheidet mit?

Wenn eine Pfarrstelle neu besetzt wird, arbeiten Gemeinde, Kirchenkreis und Landeskirche zusammen. Den Überblick behält dabei der/die Superintendent:in.

In der Regel wird eine Pfarrstelle für zehn Jahre übertragen. Ist sie vorübergehend nicht besetzt („vakant“), regelt der/ die Superindent:in die Vertretung und kann eine andere Pfarrerperson vorübergehend einsetzen. Diese ist dann stimmberechtigtes Mitglied im GKR der Gemeinde.

Dienstwohnung – Wohnen am Dienstort

Pfarrer:innen haben in der Regel eine Dienstwohnung in der Nähe der Gemeinde (§37.1 PfDG.EKD). Sie sollen dort erreichbar sein und ihren Dienst zeitnah wahrnehmen können. Diese sogenannte Residenzpflicht kann in Ausnahmefällen aufgehoben werden – das entscheidet der Kreiskirchenrat (§21 PfD).

Der Gemeindekirchenrat sorgt dafür, dass die Wohnung in gutem Zustand übergeben wird. Für kleinere Reparaturen (Schönheitsreparaturen) ist die Pfarrperson verantwortlich. Am Ende des Dienstverhältnisses muss die Wohnung in einwandfreiem Zustand zurückgegeben werden (§4.7 Pfarrdienstwohnungsverordnung).

Formulare für die Wohnungszuweisung und -übergabe bereitet das Kirchliche Verwaltungsamt (KVA) vor.

Kontakt im Kirchenkreis und im Amt für kirchliche Dienste
  • Superintendent:in des jeweiligen Kirchenkreises
  • Studienleitung I Personalbegleitung