Berufe in der EKBO

In unserer Kirche arbeiten viele Menschen ehrenamtlich und beruflich in ganz unterschiedlichen Aufgabenbereichen zusammen. Alle tragen auf ihre Weise dazu bei, dass Menschen nach Möglichkeit in Kontakt mit der Botschaft des Evangeliums kommen: in Gottesdiensten, in Kitas, in der Musik, in der Seelsorge, in der Begleitung durch wichtige Stationen des Lebens, aber auch in Verwaltungaufgaben. Diese Vielfalt ist eine große Stärke. Der Gemeindekirchenrat hat dabei eine Aufsichtsrolle (des Arbeitgebers) – mit Verantwortung für gute Zusammenarbeit, Wertschätzung und klare Strukturen. Gemeinsam entsteht so ein starkes Team, das Kirche lebendig macht.

Der Gemeindekirchenrat trägt Verantwortung für die Menschen, die in der Gemeinde arbeiten – beruflich und ehrenamtlich. Grundlage dafür ist die Grundordnung (Art. 15 Abs. 3 GO).

  • Gewinnung, Beauftragung und Begleitung, z. B. für Kindergottesdienste, Gemeindekreise oder Gruppen
  • Entscheidung über Beauftragung, Einführung und Verabschiedung
  • Fürsorgepflicht gegenüber ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen
  • Mitwirkung bei der Anstellung oder Ausüben des Stellenbesetzungsrechts
  • Dienst- und Fachaufsicht (soweit nicht anders geregelt)
  • Mitentscheidung über Anstellung, Einführung und Verabschiedung
  • Fürsorgepflicht gegenüber Beruflichen (z.B. mit Blick auf personelle Förderung, Fortbildungen)

Der GKR achtet darauf, dass berufliche und ehrenamtliche Mitarbeiter:innen konstruktiv und vertrauensvoll zusammenarbeiten. Eine qualifizierte Ehrenamtskoordination kann diese Zusammenarbeit besonders unterstützen.

  • Rollen und Aufgaben verstehen
  • Gaben und Qualifikationen sinnvoll einsetzen (Der GKR ist in seiner Rolle als Arbeitgeber auch Personalentwickler!)
  • Zusammenarbeit im Team fördern
  • Ehrenamtliche und Berufliche wertschätzen
  • Arbeitsbereiche klar und effizient strukturieren
  • Unterstützung in Innovations- und Exnovationsvorhaben sowie bei Erprobungen von Gemeindevorhaben

So entsteht ein starkes, vielfältiges Team mit einem gemeinsamen Auftrag.

Ob im Gottesdienst, in der Musik, in der Pädagogik oder in der Verwaltung – alle Aufgaben in der Kirche haben denselben Auftrag: Die Botschaft von der befreienden Gnade Gottes in Jesus Christus, die Versöhnung zwischen Gott und der Welt bezeugen und Menschen zur Versöhnung mit Gott einladen. Alle Dienste gehören zu einem gemeinsamen kirchlichen Amt – unabhängig davon, ob sie beruflich oder ehrenamtlich ausgeübt werden.

Alle Dienste sind gleichrangig. Unterschiede gibt es in:

  • Aufgaben
  • Zuständigkeiten
  • Qualifikationen
  • Verantwortung

Ziel: Gemeinsam tragen sie dazu bei, dass das Evangelium unter den Menschen erfahrbar wird.

Kirchliche Arbeit lässt sich in fünf Bereiche aufteilen. Keiner steht für sich allein – alle greifen ineinander und beschreiben, wo und wie Kirche wirkt:

  • Leiturgia – Glaube wird gefeiert (z. B. Gottesdienst)
  • Martyria – Glaube wird bezeugt (Worte und Taten)
  • Koinonia – Gemeinschaft wird gestärkt und gelebt
  • Paideia – Menschen werden gefördert und begleitet
  • Diakonia – Hilfe und Unterstützung werden gegeben

Der GKR hat hierbei die Aufgabe, die verschiedenen Dimensionen zu verbinden und zu fördern.

In der Landeskirche arbeiten viele verschiedene Berufsgruppen. Jede bringt eigene Gaben, Ausbildungen (Lizenzen) und Beauftragungen (Mandate) mit. In Zeiten des Fachkräftemangels öffnet die EKBO auch Wege für Quereinsteiger:innen – etwa durch qualifizierende Fortbildungen.

Diakonisch-gemeindepädagogische Berufe

In diesem Arbeitsfeld arbeiten Menschen, die in Kirche und Diakonie pädagogische, soziale und seelsorgliche Aufgaben übernehmen – z. B. in der Kinder- und Jugendarbeit, in Familienprojekten oder in der Gemeindearbeit.

Diakon:innen

  • Ausbildung: staatlich anerkannter Sozial- oder Pflegeberuf und zusätzlich kirchlich anerkannte diakonisch-theologische Ausbildung
  • Einsatzbereiche: soziale und gemeindepädagogische Arbeit in Kirche und Diakonie
  • Ausbildungseinrichtungen (EKBO): Evangelisches Johannesstift Spandau, Diakonie St. Martin (Rothenburg)
  • Besonderheit: Diakon:innen werden in einem Gottesdienst eingesegnet. Das bedeutet: Sie werden feierlich für ihren Dienst in der Kirche gesegnet und in ihre Aufgabe gestellt.

Gemeindepädagog:innen

  • Ausbildung: berufsbegleitend (Fachschule, z. B. beim Amt für kirchliche Dienste) oder Hochschulabschluss (Religionspädagogik, Sozialarbeit usw.)
  • Weiterführender Weg: Masterstudium, Vikariat (Vorbereitungsdienst), zweites Examen → Dienst als ordinierte:r Gemeindepädagog:in möglich (Art. 30 GO)
  • Ordination: eine feierliche Beauftragung und Segnung für den öffentlichen Dienst in der Kirche – ähnlich wie bei Pfarrer:innen. Ordinierte Gemeindepädagog:innen dürfen zum Beispiel predigen, Sakramente spenden und haben eine besondere Verantwortung in Verkündigung und Seelsorge.

Weitere Mitarbeiter:innen

Auch Menschen mit anderen pädagogischen Qualifikationen (z. B. Sozial- oder Kindheitspädagogik, Religionspädagogik) arbeiten in diesem Feld.

Erzieher:innen

Erzieher:innen sind pädagogische Fachkräfte mit einer Ausbildung an einer Fachschule und begleiten und fördern Kinder in ihrer Entwicklung.

  • Aufgaben: Bildung, soziales Miteinander, Selbstständigkeit, Motorik, Lern- und Entwicklungsprozesse (Selbstbildung)
  • Einsatzorte: evangelische Kitas, zunehmend auch evangelische Schulen
Friedhofsmitarbeiter:innen

Evangelische Friedhofsmitarbeiter:innen übernehmen vielfältige Aufgaben, die sowohl praktische als auch organisatorische und gärtnerische Aspekte abdecken. Ihre genauen Aufgaben können je nach Friedhofsgröße, Trägerschaft (z. B. Kirchengemeinde oder Kirchenkreis oder Friedhofsverband) und individueller Stellenbeschreibung variieren. Grundsätzlich lassen sich die Aufgaben in folgende Bereiche unterteilen:

  • Verwaltung: Dokumentation von Grabstätten und deren Laufzeit, Gebührenabrechnung, Beratung von Angehörigen
  • Praktisch-handwerklich: Pflege der Anlagen, kleine Reparaturen, technische Wartung
  • Organisation: Vorbereitung und Begleitung von Beisetzungen
Verwaltung und Organisation

Geschäftsführung, Büroassistenz, Gemeindereferent:innen

Geschäftsführung bedeutet, insbesondere in verwaltenden und wirtschaftlichen Fragen, Leitung und Verantwortung für die Gemeinde zu übernehmen. Oft wird diese durch den Gemeindekirchenrat mit erfüllt, teilweise durch berufliche Mitarbeiter:innen wie Assistent:innen oder Gemeindereferent:innen, oder ganz von einer:m Geschäftsführer:in.

  • Aufgaben: Leitung und Verantwortung für Gemeindeverwaltung, Personal, Finanzen, Bau
  • Qualifikation: je nach Aufgabe betriebs- oder sozialwirtschaftliche Ausbildung empfohlen
  • Wichtig: Der GKR achtet auf fachlich und menschlich geeignete Leitungspersonen. Für berufliche Geschäftsführer:innen empfiehlt sich eine fundierte Ausbildung in Betriebs- oder Sozialwirtschaft und Management.

Haus- und Kirchwart:innen

Haus- und Kirchwart:innen sind für die Pflege von kirchlichen Gebäuden und Liegenschaften verantwortlich. Oft üben Quereinsteiger:innen aus handwerklichen Berufen diese Aufgabe aus.

  • Aufgaben: Wartung, Instandhaltung und ggf. Reinigung von Gebäuden, Kontrolle der technischen Anlagen, Verantwortung für das Öffnen und Schließen von Gemeinderäumen, Reinigung, Pflege von Außenanlagen, Sicherheitsprüfungen, Koordination mit Dienstleistern

Küster:innen und Mitarbeiter:innen im Gemeindebüro

Die Küsterei oder das Gemeindebüro ist die „offene Tür“ der Gemeinde, die Informations- und Anlaufstelle für alle Gemeindeglieder. Küster:innen schaffen damit gute Voraussetzungen und Freiräume und leisten einen wichtigen Beitrag zum Aufbau der Gemeinde.  In unserer Landeskirche gibt es unterschiedliche Bezeichnungen für vergleichbare Tätigkeiten. Die Bezeichnung hängt oft von der Region oder Größe der Gemeinde ab. Je nach Gemeinde arbeiten Küster:innen beruflich, neben- oder ehrenamtlich.

  • Aufgaben: Verwaltung von Gemeinderäumen, Mitwirkung in der Organisation des gottesdienstlichen Programms, Abrechnung, Unterstützung von beruflichen und ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen, Hilfe bei Fragen rund um das Gemeindeleben
  • Qualifizierung: Verständnis für kirchliche Abläufe und Verwaltungserfahrung, das AKD bietet einen Lehrgang für Mitarbeiter:innen im Gemeindebüro (Inhalte: Strukturen, Abläufe, kirchliches Recht, Kommunikation) https://akd-ekbo.de/gemeindeberatung/gemeindebuero/
Kirchenmusiker:innen

Musik ist ein wichtiger Teil von Kirche und somit des Gemeindelebens. Sie gestaltet Gottesdienste und Gemeindekreise maßgeblich mit; eigenständige musikalische Gemeindeveranstaltungen (wie Konzerte) und Gruppen (wie Chöre) sind ein wesentlicher Bestandteil des Gemeindelebens. Die Musik zeigt die Vielfalt des evangelischen Glaubens – vom traditionellen Orgelspiel bis zu meditativer und moderner Musik. Mitarbeiter:innen können beruflich, neben- oder ehrenamtlich sein.

  • Aufgaben: Orgel, Chor, Bläser:innen, Bands, Gospel, Popularmusik, Konzerte
  • Qualifikation: Eignungsnachweis, C-Abschluss oder Hochschulabschluss
  • Besonderheiten: verschiedene Stellenkategorien (KM 1-3), Spezialisierungen (z. B. Bläser:innenarbeit, Popularmusik)
  • Unterstützung: Beratung und Begleitung durch Kreiskantor:innen und die landeskirchliche Arbeitsstelle für Kirchenmusik
Pfarrerdienst

Pfarrerinnen und Pfarrer tragen leitende Verantwortung an kirchlichen Orten und Kirchengemeinden im Besonderen. Der Pfarrdienst wird beruflich ausgeübt. Es gibt auch einen Pfarrdienst im Ehrenamt. In der EKBO wird der Pfarrdienst durch eine Pfarrperson sowie ordinierte Gemeindepädagog:innen wahrgenommen.

  • Aufgaben: Gottesdienste, Verkündigung, Sakramente (Taufe, Abendmahl), Seelsorge, Gemeindearbeit
  • Dienst: lebenslange Ordination, Dienstaufsicht durch Superintendent:in und Konsistorium – nicht durch den Gemeindekirchenrat
  • Besonderheit: Pfarrstellen werden für zehn Jahre vergeben, Besetzung erfolgt gemeinsam durch Superintendent:in, Gemeinde und Kirchenkreis, bei Vakanz regelt der/die Superintendent:in die Vertretung
  • Quereinstieg: durch berufsbegleitendes Theologiestudium möglich (Famulatur: Theologiestudium mit Rückenwind – EKD)