Mitarbeiter:innen

Mitarbeiter:innen im Sinne der Grundordnung sind alle, denen zur ehrenamtlichen oder beruflichen Wahrnehmung Dienste in der Kirche übertragen worden sind (Art. 4 Abs. 1 GO). Dabei ist ein partnerschaftliches und kollegiales Verhältnis zwischen ehrenamtlichen und beruflichen Mitarbeiter:innen wichtig. Deshalb sprechen wir in der EKBO auch nicht von „Hauptamtlichen“ und „Ehrenamtlichen“, sondern von ehrenamtlichen und beruflichen Mitarbeiter:innen.

Nach dem Zeugnis des Neuen Testaments kam Jesus in die Welt, um sichtbar zu machen: Gottes Reich ist mitten unter uns. Er lehrte, predigte, heilte, stärkte Leib und Seele, feierte Gemeinschaft – gerade auch mit Menschen am Rand der Gesellschaft. Im Gespräch regte er dazu an, das eigene Leben im Licht von Gottes Liebe neu zu sehen. So eröffnete er neue Perspektiven und ließ die aufrichtende Gnade Gottes erfahrbar werden.

In der Nachfolge Jesu hat auch die christliche Gemeinde das Anliegen und den Auftrag, das Evangelium von Jesus Christus in Wort und Tat zu leben und zu verkündigen. Heute wird dafür als Leitbegriff „Kommunikation des Evangeliums“ (Ernst Lange) verwendet. Jeder Christ und jede Christin ist nach dem Neuen Testament „Botschafter an Christi statt“. Im 1. Petrusbrief werden alle Christ:innen sogar der königlichen Priesterschaft zugerechnet. Diese Würde berechtigt und beauftragt sie, nach dem Maß ihrer jeweiligen Fähigkeiten, Kräfte und Möglichkeiten Aufgaben in der Kirche und der Gemeinde zu übernehmen.

Die Kirche lebt wesentlich durch die Menschen, die bereit sind, „die Botschaft von der freien Gnade Gottes auszurichten an alles Volk“ (6. These Barmer Theologische Erklärung, EG 810).

Jede:r hat dabei besondere Gaben und Fähigkeiten sowie Aufgaben. Der Apostel Paulus sieht darin das Wirken des Heiligen Geistes: Bei allen Christ:innen gewinnt die Gnade Gottes in unterschiedlichen Begabungen und Fertigkeiten Gestalt (Röm. 12,3–8; 1. Kor. 12). Paulus benutzt in dem Zusammenhang als Bild für die Gemeinde den menschlichen Körper: So wie alle Körperteile je für sich eigene Funktionen haben, aber nur zusammen gut funktionieren, so ist es auch mit den einzelnen Menschen der Gemeinde. Der Geist Gottes fügt die Begabungen, Fähigkeiten und Fertigkeiten gleichberechtigt zu einem Ganzen zusammen.

Von Beginn an gab es in den christlichen Gemeinden für spezifische Aufgaben besondere Beauftragungen. Hierin gründet auch das neuzeitliche Verständnis vom Ehrenamt: Menschen erhalten das Mandat, den Auftrag und die Vollmacht der Gemeinschaft, bestimmte besondere Verantwortung für das Gelingen des Zusammenlebens zu übernehmen. Das können Aufgaben des Lehrens, zur Gestaltung der gemeinschaftlichen Feier der Gegenwart Gottes (Gottesdienst als Mahlgemeinschaft) oder auch Aufgaben zur Unterstützung oder Heilung Bedürftiger (Diakonie) sein. Die verantwortliche Mitarbeit in der Gemeindeleitung gehört ebenfalls dazu.

Zugleich stellte sich schon in den ersten Gemeinden heraus, dass manche Aufgaben nur sachgemäß bewältigt werden können, wenn Menschen ganz dafür freigestellt werden und sich nicht noch hauptsächlich um ihren eigenen Lebensunterhalt kümmern müssen. In der christlichen Gemeinde gibt es – sozusagen als Sonderform der Mitarbeit – berufliche Mitarbeiter:innen. Dies ist erforderlich, weil für manche Tätigkeiten entsprechende Qualifikationen, Spezialkenntnisse und Fertigkeiten gebraucht werden, um die Qualität der Arbeit zu sichern oder weil manche Aufgaben dauerhaft gesichert sein müssen. Sofern sich die Gemeinde/Kirche das finanziell leisten kann, beschäftigt sie dafür berufliche Mitarbeiter:innen.

Heute haben wir ein stark ausdifferenziertes, vielfältiges System der Mitarbeit. Freiwillig engagierte Ehrenamtliche arbeiten mit beruflichen Mitarbeiter:innen zusammen. Sie ergänzen, unterstützen und begleiten sich wechselseitig. In Leitungsgremien sind ehrenamtlich Engagierte in der Mehrzahl. Sie tragen Verantwortung für eine vielfältige, motivierte und qualifizierte Mitarbeiterschaft in der Gemeinde.