Geschäftsführung und Geschäftsordnung

Art. 25 Abs. 1 GO bestimmt: Der GKR sorgt für die Erledigung der laufenden Geschäfte der Kirchengemeinde. Geschäftsführung meint die Vorbereitung und Durchführung von GKR-Entscheidungen sowie alle Tätigkeiten, die zum laufenden Betrieb gehören. Das ist eine Leitungsaufgabe des GKR – unabhängig davon, ob sie ausdrücklich so benannt wird.

Der GKR legt fest, wer für welche Aufgabe mit welchem Budget verantwortlich ist und welche Berichtspflichten gelten.

Die/der Vorsitzende und die/der stellvertretende Vorsitzende vertreten die Kirchengemeinde jeweils einzeln nach außen (Art. 24 Abs. 1 GO); Rechtsgeschäfte sind zu siegeln (Art. 24 Abs. 2 GO). Gegenüber Dritten ist diese Vertretung unbeschränkt wirksam.
Praktisch sinnvoll ist ein GKR-Beschluss, der Grenzen festlegt: bis zu welcher Höhe ohne vorherigen GKR-Beschluss gehandelt werden darf, ab wann der GKR zu informieren ist und ab wann dieser vorher zustimmen muss.
Entsprechendes gilt, wenn Mitarbeiter:innen Vollmachten erhalten.
Beispiel: Die Friedhofsverwalterin wird bevollmächtigt, die Kirchengemeinde bei Rechtsgeschäften rund um den Friedhof bis max. 5.000 € zu verpflichten; über diesen Betrag hinaus ist ein GKR-Beschluss erforderlich.

Eine Geschäftsordnung hilft, die Zusammenarbeit im GKR zu klären (Abläufe, Zuständigkeiten, Geschäftsführung). Sie füllt dabei den Rahmen, den die Grundordnung vorgibt, aus und darf ihr nicht widersprechen.

Zum Pfarr-/Verkündigungsdienst gehören z. B. Tauf-, Trau- und Bestattungsgespräche, Verantwortung für die Führung der Kirchenbücher, Predigtvorbereitung und Gottesdienstgestaltung.
Andere laufende Geschäfte können GKR-Mitglieder oder Beauftragte übernehmen – auch ehrenamtlich.


Ehrenamt, Praxishilfen

Umweltkonzept der EKBO

Handreichung Kollekte

Orientierungshilfe „Kirchen – Häuser Gottes für die Menschen“

Muster-Geschäftsordnung GKR

Informationen zum Versicherungsschutz

Referat 1.2 I Referatsleitung
Referat 2.2 I Referatsleitung

Arbeitsschwerpunkt Ehrenamt I Studienleitung
Arbeitsschwerpunkt Gemeindeberatung I Studienleitung