Versicherungen

Grundinformationen:

Sammelversicherungen
Die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz hält im Rahmen von Sammelversicherungs-Verträgen weitreichenden Versicherungsschutz für die verschiedensten Risiken bereit. Diese Verträge bieten unmittelbaren Versicherungsschutz hinsichtlich der von ihnen erfassten Gebäude-, Inventar-, Haftpflicht-, Unfall- und Dienstreisefahrzeugrisiken für die gesamte verfasste Kirche, also die Kirchengemeinden, Kirchenkreise und die Landeskirche, samt aller von ihnen getragenen rechtlich unselbständigen Einrichtungen, wie z.B. Kindergärten, Jugendheime und Friedhöfe. Nicht von den Sammelversicherungen erfasste Risiken müssen durch die kirchlichen Körperschaften über gesonderte Verträge versichert werden. Dies gilt z. B. für die Ausstellungs-Versicherung, die Bauleistungs-Versicherung, die Elektronik-Versicherung oder die Versicherungen im Bereich der Freizeitfahrten.

Schadensmeldungen
Die Verträge werden für die Landeskirche durch einen Versicherungsmakler betreut, die Ecclesia Versicherungsdienst GmbH in Detmold. Die Ecclesia – nicht das Konsistorium – ist die alleinige Ansprechpartnerin in allen Versicherungsfragen. An sie sind auch die Schadensmeldungen zu richten. Diese haben unverzüglich nach dem Schadensfall bzw. dessen Entdeckung schriftlich zu erfolgen. Nach Möglichkeit sind dafür Vordrucke zu verwenden, die bei der Ecclesia GmbH (www.ecclesia.de/ecclesia-allgemein/service/schadenanzeigen) abgerufen werden können. Eine vorherige telefonische Schadens-meldung bei der Ecclesia GmbH empfiehlt sich. Für Zwecke der Beweissicherung ist es von Vorteil, Fotos des Schadens zu fertigen, deren Kosten allerdings nicht ersetzt werden. Arbeiten zur Schadensbehebung dürfen erst nach Zustimmung des Versicherers erfolgen.

Wichtige Praxisbausteine:

Gebäudeversicherungen
Gebäude, die im Eigentum der oben genannten kirchlichen Gliederungen und Einrichtungen stehen oder bei denen sich die kirchliche Körperschaft im Falle der Anmietung vertraglich zur Übernahme der Gebäudeversicherung verpflichtet hat, sind durch einen Gebäudesammelversicherungsvertrag gegen die Risiken Feuer, Leitungswasser und Sturm zum gleitenden Neuwert versichert. Gebäudebestandteile, wozu z.B. Glocken, Glockenstühle, Kanzeln, Altäre und fest eingebaute Orgeln zählen, sind vom Versicherungsschutz miterfasst. Bei der Leitungswasserversicherung ist zu beachten, dass im Bereich der früheren Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg (EKiBB) ein Selbstbehalt von 1.500 € je Schadensfall besteht. Der Selbstbehalt kann durch einen Zusatzvertrag abgelöst werden, der durch den Kirchenkreis oder die Kirchengemeinde abgeschlossen werden muss. Ansprechpartnerin ist die Ecclesia GmbH.

Inventarversicherungen
Das bewegliche Eigentum ist durch einen Inventarsammelversicherungsvertrag gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus als Folge eines Einbruchdiebstahls geschützt. Erfasst werden u.a. die gesamte technische und kaufmännische Betriebseinrichtung, Kult- und Kunstgegenstände (mit Begrenzungen in den Entschädigungssummen) sowie Gebrauchsgegenstände der beruflich und ehrenamtlich Mitarbeitenden und der Besucherinnen und Besucher.
Diebstähle sind jedoch nur versichert, soweit der Täter in ein verschlossenes Gebäude oder einen verschlossenen Raum einbricht, ein verschlossenes Behältnis aufbricht oder zum Zwecke des Diebstahls Gewalt gegen Personen androht oder ausübt.

Anwendungsbereich der Haftpflichtversicherungen
Der Haftpflichtversicherungsschutz greift ein, wenn eine Person einem Dritten durch schuldhaftes Handeln einen Schaden zufügt, der zivilrechtliche Schadensersatzansprüche des Dritten aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen gegen den Schädiger begründet. Die Versicherung erfüllt berechtigte Ersatzansprüche und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Insofern erfüllt sie die Funktion einer Rechtsschutzversicherung, die ansonsten in den kirchlichen Versicherungsverträgen nicht enthalten ist. Nicht erfasst sind die eigenen Schäden sowie Kosten und Geldbußen, die im Rahmen eines Strafverfahrens anfallen.

Betriebshaftpflichtversicherung
Die Betriebshaftpflichtsammelversicherung greift bei gesetzlichen Haftpflichtansprüchen Dritter gegen die Landeskirche einschließlich ihrer Gliederungen ein, insbesondere in deren Eigenschaft als Eigentümer, Mieter, Pächter oder Nutznießer von Grundstücken, Gebäuden, Baulichkeiten, Sälen oder Räumen, Bauherr, Planer oder Unternehmer von Bauarbeiten auf den versicherten Grundstücken. Voraussetzung ist, dass die Ansprüche des Dritten auf schuldhaftem Handeln von gesetzlichen Vertretern der Landeskirche und ihrer Untergliederungen oder sonstigen, für sie beruflich oder ehrenamtlich tätigen Personen in Ausübung ihrer dienstlichen Verrichtungen beruhen. Mitversichert ist auch die Haftung für Umweltschäden.Auch die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ist als Sammelversicherung ausgestaltet. Sie greift ein, wenn einer kirchlichen Körperschaft durch fahrlässiges (einfache und grobe Fahrlässigkeit) Handeln von beruflich oder ehrenamtlich Mitarbeitenden ein Schaden zugefügt wird, z.B. dadurch, dass Fristen oder Termine versäumt werden, Ansprüche verjähren oder Mieten nicht eingezogen werden. Nicht abgedeckt sind Fehlbeträge bei der Kassenführung oder Verstöße beim Barzahlungsakt.

Gesetzliche Unfallversicherung
Unfallversicherungsschutz besteht für beruflich und ehrenamtlich in der Kirche Mitarbeitende primär im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung. Im Bereich des Ehrenamtes greift die gesetzliche Unfallversicherung z.B. bei Personen ein, die im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege oder die im Auftrag oder mit Einwilligung für öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften oder für Betriebsstätten bzw. Kindertageseinrichtungen ehrenamtlich tätig sind oder arbeitnehmerähnliche Tätigkeiten ausüben (z.B. Gottesdiensthelfer, Freizeitbetreuer).

Private Unfallversicherung
Bei Unfällen soll der Verletzte möglichst einem von den Unfallversicherern bestellten Durchgangsarzt vorgestellt werden. Der Arbeitgeber hat Unfälle seiner beruflich und ehrenamtlich Mitarbeitenden im Betrieb oder auf dem Weg dorthin dem zuständigen Unfallversicherer anzuzeigen, soweit der Unfall zu einer mehr als drei Tage währenden Arbeitsunfähigkeit oder zum Tod führt.Darüber hinaus besteht über einen landeskirchlichen Sammelversicherungsvertrag ein zusätzlicher privater Unfallversicherungsschutz, der insbesondere dann eingreift, wenn ehrenamtlich Mitarbeitende bei der Teilnahme an kirchlichen Veranstaltungen Unfälle erleiden, die im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung nicht als Arbeits- bzw. Dienstunfall anerkannt werden, aber auch z.B. Konfirmanden und Teilnehmer*innen der Christenlehre während des Unterrichts oder Mitglieder von Chören erfasst. Unfälle dieses Personenkreises sind – ggf. neben der gesetzlichen Unfallversicherung – auch der Ecclesia GmbH zu melden.

Haftpflichtversicherungsschutz für Fördervereine
Im Vereinsregister eingetragene („e.V.“) Vereine, die nach ihrer Satzung unmittelbar kirchliche Zwecke der verfassten Kirche bzw. einer ihrer Körperschaften fördern, können im Rahmen eines von der Landeskirche unterhaltenen Sammelversicherungsvertrages Haftpflicht-Versicherungsschutz abschließen. Weitere Voraussetzung ist, dass die Satzung bei Auflösung des Fördervereins hinsichtlich des Vereinsvermögens eine Anfallklausel zugunsten der geförderten Körperschaft enthält. Abschlussberechtigt sind z.B. Fördervereine für Erhalt und Pflege kirchlicher Einrichtungen und Gebäude, zur Förderung der Kirchenmusik bzw. zur Förderung der Konfirmandenarbeit einer Kirchengemeinde. Nicht mitversichert werden können z.B. Diakonie-Pflegevereine oder Vereine für allgemeine sozialdiakonische Jugendarbeit mit Jugendtreffs, Abenteuerspielplätzen o.ä.Der Versicherungsschutz kann zu jedem Zeitpunkt beantragt werden. Hierzu müssen eine Kopie der Satzung und ein aktueller Auszug aus dem Vereinsregister bei der EKBO – Ref. 6.2.8. –, Georgenkirchstr. 69 – 70, 10249 Berlin vorgelegt werden.

Weiterführende Hinweise
Informationen zum Versicherungsschutz der EKBO, abzurufen unter www.kirchenfinanzen.ekbo.de/versicherungen

Infothek zum Kirchlichen Versicherungsschutz, hrsg. vom Kirchenamt der EKD in Zusammenarbeit mit der Ecclesia Versicherungsdienst GmbH, abzurufen unter www.ekd.de/kirchenfinanzen/finanzen/sonstiges/versicherungen.html

Handbuch Ehrenamtliche – Versicherungsschutz in Kirche, Caritas und Diakonie (zu bestellen bei der Ecclesia Versicherungsdienst GmbH, Preis € 3,00 zzgl. Versand, www.ecclesia.de/ecclesia-allgemein/service/bestellservice)

Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz: www.dguv.de
Schadenanzeigen: www.ecclesia.de/ecclesia-allgemein/service/schadenanzeigen
Dienstreisekaskoantrag und Hinweisblatt Haftpflicht für Fördervereine: www.kirchenfinanzen.ekbo.de/versicherungen

Dieser Beitrag wurde verfasst von Dr. Arne Ziekow, Oberkonsistorialrat und Referatsleiter in der Abteilung 6 des Konsistoriums – Steuern, Versicherungen, Friedhöfe, Meldewesen.

(Stand 2016)